WAS SIND ZIVILTECHNIKER?

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Staatlich befugte und beeidete Ziviltechniker:innen unterliegen dem Ziviltechnikergesetz 2019 – ZTG 2019 (BGBl. I Nr. 29/2019 idgF).

Als äußeres Zeichen der staatlichen Befugnis und Beeidigung führen Ziviltechniker:innen ein Siegel mit dem Bundeswappen der Republik Österreich.

Ziviltechniker:innen sind unabhängig und per Ziviltechnikergesetz auf dem gesamten, von ihrer Befugnis umfassten Fachgebiet zur Erbringung von planenden, prüfenden, überwachenden, beratenden, koordinierenden, mediativen und treuhänderischen Leistungen, insbesondere zur Vornahme von Messungen, zur Erstellung von Gutachten, zur berufsmäßigen Vertretung vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, zur organisatorischen und kommerziellen Abwicklung von Projekten sowie zur Übernahme von Gesamt­planungsaufträgen berechtigt.

Die Ingenieurgemeinschaft Umweltprojekte ZT-GmbH
verfügt über die Ziviltechnikerbefugnisse

  • Bauingenieurwesen
  • Kulturtechnik und Wasserwirtschaft
  • Wasserwirtschaft und Umwelt

Die Dipl.-Ing. Vanek und Partner ZT-GmbH
verfügt über die Ziviltechnikerbefugnisse

  • Kulturtechnik und Wasserwirtschaft
  • Bauingenieurwesen

Gratulation des Bundespräsidenten zum
160-jährigen Jubiläum der Ziviltechniker:

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